Immobilien Zehetner

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gemäß §30 b Konsumentenschutzgesetz

Kauf und Mietverträge

I. Kaufverträge

1. Grunderwerbsteuer
Vom Wert der Gegenleistung 3,5%

2. Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht) 1 %

3. Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach
Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen
und Stempelgebühren

4. Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise verschieden)

5. Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen – Übernahme durch den
Erwerber: Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50 % des aushaftenden
Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme
eines Förderungsdarlehens.

6. Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten und Kosten der
Baureifmachung des Grundstückes) sowie Anschlußgebühren und – kosten (Wasser, Kanal, Strom, Gas,
Telefon etc.)

7. Vermittlungsprovision
Bei Kauf, Verkauf oder Tausch von bei einem Kaufpreis
Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen bis € 36.366,-- ……………4 %
Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum von € 36.366,--
Besteht bis € 48.448,-- €
Oder vereinbarungsgemäß begründet wird € 1.453,--.
Unternehmen aller Art ab € 48.448,--…………….3 %
Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück jeweils zuzüglich 20% UST

I. Mietverträge

1. Vergebührung des Mietvertrages (§ 33 TP 5 GebG) 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses
(incl. USt), bei unbestimmter Vertragsdauer 1 % des dreifachen Jahresbruttomietzinses. Für den zweiten und jeden
Weiteren Bogen der Urkunde feste Gebühr von derzeit je S 120,--.

2. Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters
3. Vermittlungsprovision
Vermittlung durch Höchstprovision zuzüglich 20 % USt bei Vermittlung
Immobilienmakler, der
Nicht gleichzeitig Verwalter von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen,
des Gebäudes ist in dem Einfamilienhäusern
sich der Mietgegenstand
befindet und Geschäftsräumen aller Art
Vertragsdauer Vermieter Mieter
· Unbestimmte Zeit / 3 Bruttomonatsmietzinse 3 Bruttomonatsmietzinse
Frist mehr als 3 Jahre allenfalls + 5% der besonderen
Abgeltungen
· Frist mindestens 2 3 Bruttomonatsmietzinse 2 Bruttomonatsmietzinse
Höchstens 3 Jahre allenfalls + 5% der besonderen
· Bei Verlängerung auf Abgeltungen Ergänzung auf 3
Mehr als 3 Jahre oder _______ Bruttomonatsmietzinse
Unbestimmte Zeit
· Frist weniger als 2 3 Bruttomonatsmietzinse 1 Bruttomonatsmietzins
Jahre allenfalls + 5% der besonderen
Abgeltungen
· Bei Verlängerung auf ______ Ergänzung auf 2
Höchstens 3 Jahre Bruttomonatsmietzinse
· Bei Verlängerung auf Ergänzung auf 3
Mehr als 3 Jahre oder ______ Bruttomonatsmietzinse
Unbestimmte Zeit

Gemäß § 24 MaklerVO ist für die Berechnung der Provisionsgrundlage die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebensowenig miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermietung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach den mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf.

Der Interessent wird darauf aufmerksam gemacht das sich die Objekt-Anbieter im Maklerauftrag zur Verwertung Ihrer Immobilie Ausbedungen haben, alle relevanten Details wie Bruttomietzins, Nebenkosten, Betriebskosten, Vertragsbeginn, Kaution, Ablöse und dgl. allenfalls selbst zu verhandeln.

Der Interessent wird informiert, dass der genannte Objekt-Anbieter über mehrere vermietbare bzw. verkaufbare Objekte verfügt. Falls also für ein anderes als das genannte Objekt, welches aber ebenfalls im Eigentum des oben namhaft gemachten Verkäufers/Vermieters/Verpächters steht, ein rechtsgültiger Miet-Kauf-Pacht- oder Ablösevertrag unterschrieben wird gilt dies ebenfalls als provisionspflichtige Vermittlungstätigkeit des Maklers Heinz Zehetner/IMMO-MAUT-1.

Für den Falls, dass der Interessent das genannte Objekt oder ein anderes als das genannte Objekt welches jedoch dem oben genannten Vermieter/Verpächter/Verkäufer gehört kauft-pachtet oder mietet, verpflichtet er sich an den Immobilienmakler eine Vermittlungsprovision in der oben angeführten Höhe zu bezahlen.

Für den Fall, dass der Interessent ein zweckgleiches Rechtsgeschäft abschließt, verpflichtet er sich, an den Immobilienmakler eine Vermittlungsprovision zu zahlen, die nach den jeweiligen Provisionshöchstbeträgen der Immobilienmaklerverordnung 1996 berechnet wird. Bei der Vermittlung von befristeten Mietverhältnissen wird für den Fall der Verlängerung des Mietverhältnisses oder der Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis eine weitere Provision nach den Maßgaben der Verlängerung in Höhe von 1 bzw. 2 Bruttomonatsmietzinse zuzüglich USt. vereinbart.

Die Zahlung des oben vereinbarten Provisionssatzes für ein tatsächlich abgeschlossenes Rechtsgeschäft mit dem genannten Objekt-Eigentümer wird auch für den Fall vereinbart, dass das Geschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt ebenso wenn ein anderes als ein zweckgleiches Geschäft zustande kommt oder der Interessent die vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit einer anderen Person weitergibt mit welcher das Geschäft zustande kommt.

Der Immobilienmakler ist als Doppelmakler tätig.

Der Immobilienmakler weist auf ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung zu Verkäufer/Vermieter hin.

Der Interessent bestätigt, die Nebenkostenübersicht gelesen und verstanden zu haben.

Maßgaben der Verlängerung in Höhe von 1 bzw. 2 Bruttomonatsmietzinse zuzüglich USt. vereinbart.