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Aktualisiert am 

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AGB

Anbieter

IMMO-MAUT-1
Immobilienvermittlung
Unterer Stadtplatz 6
6330 Kufstein
Tel: +43 (0) 676 / 34 37 433
Fax: +43 (0) 5372 / 64 330
Email: kufsteinermarkt@kufnet.at

 

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer

Zehetner Heinz

 

Registergericht und Registernummer

Bezirkshauptmannschaft Kufstein
UID.:  ATU 60126900

 

 Nebenkostenübersicht und weitere Informationen

 

Gemäß §30 b Konsumentenschutzgesetz

Kauf und Mietverträge

 

I.                   Kaufverträge

 

1.               Grunderwerbsteuer

 

                        Vom Wert der Gegenleistung                                                                         3,5%

 

2.                Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht)                                          1 %

 

3.               Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach

 

       Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen

 

        und Stempelgebühren

 

4.                Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise verschieden)

 

5.                Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen – Übernahme durch den

 

        Erwerber: Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50 % des aushaftenden

 

        Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme

 

        eines Förderungsdarlehens.

 

6.               Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten und Kosten der

 

                Baureifmachung des Grundstückes) sowie Anschlußgebühren und – kosten (Wasser, Kanal, Strom, Gas,

 

                Telefon etc.)

 

7.                Vermittlungsprovision

 

 

Bei Kauf, Verkauf oder Tausch von                                                                                     bei einem Kaufpreis

 

Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen                                                                        bis € 36.366,-- ……………4 %

 

Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum                                                              von € 36.366,--

 

Besteht                                                                                                                               bis € 48.448,--                €

 

Oder vereinbarungsgemäß begründet wird                                                                                € 1.453,--.

 

Unternehmen aller Art                                                                                                         ab € 48.448,--…………….3 %

 

Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück                                                          jeweils zuzüglich 20% UST

 

 

I.                     Mietverträge

 

1.                Vergebührung des Mietvertrages (§ 33 TP 5 GebG) 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses

 

     (incl. USt), bei unbestimmter Vertragsdauer 1 % des dreifachen Jahresbruttomietzinses. Für den zweiten und jeden

 

     Weiteren Bogen der Urkunde feste Gebühr von derzeit je S 120,--.

 

2.               Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters

 

3.               Vermittlungsprovision

 

Vermittlung durch                                          Höchstprovision zuzüglich 20 % USt bei Vermittlung

 

Immobilienmakler, der

 

Nicht gleichzeitig Verwalter                             von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen,

 

des Gebäudes ist in dem                                                 Einfamilienhäusern

 

sich der Mietgegenstand

 

befindet                                                                und Geschäftsräumen aller Art

 

 

Vertragsdauer                            Vermieter                                                           Mieter

 

 

·            Unbestimmte Zeit /               3 Bruttomonatsmietzinse                              3 Bruttomonatsmietzinse

 

Frist mehr als 3 Jahre            allenfalls + 5% der besonderen

 

                                                Abgeltungen

 

·            Frist mindestens 2                3 Bruttomonatsmietzinse                              2 Bruttomonatsmietzinse

 

Höchstens 3 Jahre                 allenfalls + 5% der besonderen

 

·            Bei Verlängerung auf                    Abgeltungen                                       Ergänzung auf 3

 

Mehr als 3 Jahre oder                  _______                                              Bruttomonatsmietzinse

 

Unbestimmte Zeit               

 

·            Frist weniger als 2                3 Bruttomonatsmietzinse                             1 Bruttomonatsmietzins

 

Jahre                                   allenfalls + 5% der besonderen

 

                                                  Abgeltungen

 

·            Bei Verlängerung auf                  ______                                                 Ergänzung auf 2

 

Höchstens 3 Jahre                                                                                  Bruttomonatsmietzinse

 

·            Bei Verlängerung auf                                                                             Ergänzung auf 3

 

Mehr als 3 Jahre oder                 ______                                                 Bruttomonatsmietzinse

 

Unbestimmte Zeit

 

 

Gemäß § 24 MaklerVO ist für die Berechnung der Provisionsgrundlage die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebensowenig  miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermietung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach den mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf.

Der Interessent wird darauf aufmerksam gemacht das sich die Objekt-Anbieter im Maklerauftrag zur Verwertung Ihrer Immobilie Ausbedungen haben, alle relevanten Details wie Bruttomietzins, Nebenkosten, Betriebskosten, Vertragsbeginn, Kaution, Ablöse und dgl. allenfalls selbst zu verhandeln.

Der Interessent wird informiert, dass der genannte Objekt-Anbieter über mehrere vermietbare bzw. verkaufbare Objekte verfügt. Falls also für ein anderes als das genannte Objekt, welches aber ebenfalls im Eigentum des oben namhaft gemachten Verkäufers/Vermieters/Verpächters steht, ein rechtsgültiger Miet-Kauf-Pacht- oder Ablösevertrag unterschrieben wird gilt dies ebenfalls als provisionspflichtige Vermittlungstätigkeit des Maklers Heinz Zehetner/IMMO-MAUT-1.

Für den Falls, dass der Interessent das genannte Objekt oder ein anderes als das genannte Objekt welches jedoch dem oben genannten Vermieter/Verpächter/Verkäufer gehört kauft-pachtet oder mietet, verpflichtet er sich an den Immobilienmakler eine Vermittlungsprovision in der oben angeführten Höhe zu bezahlen.

Für den Fall, dass der Interessent ein zweckgleiches Rechtsgeschäft abschließt, verpflichtet er sich, an den Immobilienmakler eine Vermittlungsprovision zu zahlen, die nach den jeweiligen Provisionshöchstbeträgen der Immobilienmaklerverordnung 1996 berechnet wird. Bei der Vermittlung von befristeten Mietverhältnissen wird für den Fall der Verlängerung des Mietverhältnisses oder der Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis eine weitere Provision nach den Maßgaben der Verlängerung in Höhe von 1 bzw. 2 Bruttomonatsmietzinse zuzüglich USt. vereinbart.

Die Zahlung des oben vereinbarten Provisionssatzes für ein tatsächlich abgeschlossenes Rechtsgeschäft mit dem genannten Objekt-Eigentümer wird auch für den Fall vereinbart, dass das Geschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt ebenso wenn ein anderes als ein zweckgleiches Geschäft zustande kommt oder der Interessent die vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit einer anderen Person weitergibt mit welcher das Geschäft zustande kommt.

Der Immobilienmakler ist als Doppelmakler tätig.

Der Immobilienmakler weist auf ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung zu Verkäufer/Vermieter hin.

Der Interessent bestätigt, die Nebenkostenübersicht gelesen und verstanden zu haben.

 

  Maßgaben der Verlängerung in Höhe von 1  bzw. 2 Bruttomonatsmietzinse zuzüglich USt. vereinbart.